Rechtliches

Barrierefreiheitserklärung

Wir möchten, dass alle Rechner auf schnellgeregelt.de ohne Hürden nutzbar sind – mit Tastatur, Screenreader und starker Vergrößerung.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website schnellgeregelt.de, angeboten von Ehrenberg 360.

Stand der Vereinbarkeit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Nach eigener Prüfung ist die Seite überwiegend, aber noch nicht vollständig mit diesen Anforderungen vereinbar. Eine unabhängige Prüfung durch Dritte hat bislang nicht stattgefunden.

Was schon umgesetzt ist

Alle Rechner sind mit der Tastatur bedienbar, Eingabefelder haben sichtbare Beschriftungen und Fokusrahmen, Ergebnisse stehen als Text (nicht als Bild) in der Seite, die Schriftgröße lässt sich im Browser vergrößern, und die Seiten funktionieren auf kleinen Bildschirmen ohne waagerechtes Scrollen.

Bekannte Einschränkungen

Einige Ergebnisse aktualisieren sich, ohne dass ein Screenreader darauf hinweist. Bei wenigen Hinweistexten und Bedienelementen erreicht der Farbkontrast möglicherweise nicht durchgehend 4,5:1. Die Auswertung hochgeladener Nebenkostenabrechnungen setzt lesbare Dateien voraus; Scans ohne Textebene lassen sich nicht auswerten. Diese Punkte arbeiten wir schrittweise ab.

Barriere melden

Fällt dir eine Barriere auf oder brauchst du einen Inhalt in einer zugänglichen Form, schreib uns: kontakt@…. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen und nennen dir, wenn nötig, einen Zeitplan für die Behebung.

Durchsetzungsverfahren

Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden: Schlichtungsstelle BGG, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Stand

Diese Erklärung wurde im September 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.