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Wohnen · Betriebskosten

Reicht deine Nebenkostenvorauszahlung?

Trage Wohnfläche, Vorauszahlung, Abrechnungszeitraum und die einzelnen Kostenarten aus der Abrechnung ein. Das Ergebnis zeigt Nachzahlung oder Guthaben und die Aufteilung je Kostenart.

Orientierung nach BetrKV

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Wohnung und Abrechnung

Kostenarten aus der Abrechnung

Übernimm die Jahreswerte für deine Wohnung aus der Abrechnung. Nicht genutzte Felder bleiben auf 0.

Voraussichtliche Nachzahlung

660,00 €

Die Gesamtkosten liegen 660,00 € über deinen Vorauszahlungen.

Abrechnungszeitraum12 Monate
Gesamtkosten im Zeitraum3.300,00 €
Vorauszahlungen gesamt12 × 220,00 € = 2.640,00 €
Differenz (Vorauszahlung − Kosten)-660,00 €
Kosten pro m² und Monat4,04 € / m²
Formel3.300,00 € ÷ 12 Mon. ÷ 68 m²

Aufteilung nach Kostenarten

Heizung (39,39 %)1.300,00 €
Warmwasser (12,73 %)420,00 €
Kaltwasser & Abwasser (16,97 %)560,00 €
Müllabfuhr (5,45 %)180,00 €
Hausmeister & Treppenhaus (10,91 %)360,00 €
Versicherungen (6,67 %)220,00 €
Grundsteuer (7,88 %)260,00 €

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So wird die Abrechnung geprüft

Der Rechner addiert die eingetragenen Kostenarten zu den Gesamtkosten des Abrechnungszeitraums. Dem stehen die gezahlten Vorauszahlungen gegenüber: monatliche Vorauszahlung × Anzahl der Monate. Die Differenz ist das voraussichtliche Guthaben oder die Nachzahlung.

Zusätzlich werden die Gesamtkosten auf den Monat und die Wohnfläche umgelegt. Der Wert in € pro m² und Monat eignet sich zum Vergleich mit anderen Wohnungen; als grober Orientierungswert für Warmmieten-Anteile gelten häufig etwa 2,50 bis 4,50 € pro m², je nach Heizenergie und Gebäude.

Umlagefähig sind nur die in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genannten Kostenarten, wenn der Mietvertrag sie wirksam vereinbart. Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung. Bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Warmwasser muss zusätzlich nach Verbrauch und Wohnfläche verteilt werden (Heizkostenverordnung).

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Angefangene Zeiträume (Einzug oder Auszug unterjährig) werden üblicherweise zeitanteilig berechnet. Dieser Rechner ersetzt keine Prüfung der Belege; Einwendungen gegen die Abrechnung bleiben vorbehalten.

Quelle: § 556 BGB · § 2 BetrKV

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Was berechnet der Reicht deine Nebenkostenvorauszahlung??

Trage Wohnfläche, Vorauszahlung, Abrechnungszeitraum und die einzelnen Kostenarten aus der Abrechnung ein. Das Ergebnis zeigt Nachzahlung oder Guthaben und die Aufteilung je Kostenart.

Wie aktuell ist die Berechnung?

Der angegebene fachliche Stand lautet: Orientierung nach BetrKV. Ändern sich gesetzliche Werte oder Rechenregeln, kann das Ergebnis abweichen.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Das Ergebnis dient als nachvollziehbare Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung oder verbindliche Auskunft einer zuständigen Stelle.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Deine Eingaben und die Berechnung bleiben auf deinem Gerät und werden nicht an unseren Server übertragen.