Alle Rechner

Wohnen · Wohnfläche

Wie groß ist die Wohnung wirklich?

Berechne die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung: Räume nach lichter Höhe anrechnen, Balkon und Terrasse mit 25 oder 50 % – und Abweichung zum Mietvertrag prüfen.

Rechtsstand 2026 · WoFlV §§ 2–4

Keine Anmeldung. Eingaben bleiben in deinem Browser.

1 Angaben machen2 Ergebnis verstehen

Räume

Trage jeden Raum mit seiner Grundfläche ein und wähle die lichte Höhe. Bei Dachschrägen: Flächenanteile unter 1 m Höhe separat als eigenen „Raum“ mit 0 % eintragen.

Balkon, Terrasse, Loggia

Vergleich mit dem Mietvertrag

Wohnfläche nach WoFlV

52,50 m²

Der Vertrag nennt 58,00 m² – das sind 5,50 m² (10,48 %) mehr als berechnet. Eine Abweichung über 10 % kann eine Mietminderung begründen.

Wohnzimmer (100 %)22,00 m²
Schlafzimmer (Dachschräge) (50 %)8,00 m²
Küche (100 %)10,00 m²
Bad (100 %)5,00 m²
Flur (100 %)6,00 m²
Balkon (25 %)1,50 m²
Räume gesamt51,00 m²
Balkon/Terrasse gesamt1,50 m²

Sofortiges Ergebnis

Rechenweg erklärt

Kostenlos & ohne Konto

So wird nach WoFlV gerechnet

Lichte Höhe: Grundflächen mit mehr als 2 m lichter Höhe zählen voll. Flächen mit 1 bis 2 m – typisch unter Dachschrägen – zählen zur Hälfte. Unter 1 m zählt nichts. Messe die Flächenanteile unter der Schräge möglichst separat und trage sie als eigene Zeile ein.

Balkon, Loggia, Terrasse: In der Regel wird ein Viertel angerechnet, bei besonders hochwertiger Ausführung (Lage, Ausblick, Beschattung) bis zur Hälfte. Manche Mietverträge vereinbaren abweichende Werte.

Nicht zur Wohnfläche zählen nach WoFlV: Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen, Heizungsräume und gewerbliche Räume. Treppen innerhalb der Wohnung zählen nur, wenn sie mehr als drei Steigungen haben – dann nicht.

Vertragsabweichung: Nennt der Mietvertrag eine Fläche, die mehr als 10 % über der tatsächlichen liegt, gilt das als Mangel – Mietminderung und Rückforderung können möglich sein. Achtung: Einzelvertraglich kann die DIN-277- oder eine andere Messmethode vereinbart sein.

Keine Rechtsberatung – bei größeren Abweichungen lohnt ein Vermessungsprotokoll oder der Mieterverein.

§ 4 WoFlV – Anrechnung der Grundflächen

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Was berechnet der Wie groß ist die Wohnung wirklich??

Berechne die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung: Räume nach lichter Höhe anrechnen, Balkon und Terrasse mit 25 oder 50 % – und Abweichung zum Mietvertrag prüfen.

Wie aktuell ist die Berechnung?

Der angegebene fachliche Stand lautet: Rechtsstand 2026 · WoFlV §§ 2–4. Ändern sich gesetzliche Werte oder Rechenregeln, kann das Ergebnis abweichen.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Das Ergebnis dient als nachvollziehbare Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung oder verbindliche Auskunft einer zuständigen Stelle.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Deine Eingaben und die Berechnung bleiben auf deinem Gerät und werden nicht an unseren Server übertragen.