Business · Forderungen
Wann ist dein Kunde im Verzug – und wann mahnst du?
Aus Rechnungsdatum und Zahlungsziel ergibt sich der Verzugsbeginn. Dazu ein realistischer Mahnplan bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, inklusive Zinsen.
Rechtsstand 2026 · §§ 286, 288 BGB
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Verzug ab
Mi., 16.09.2026
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So wird gerechnet
Verzug: Steht ein Kalenderdatum auf der Rechnung, ist der Schuldner am Folgetag ohne Mahnung im Verzug. Sonst spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung – bei Verbrauchern nur mit Hinweis darauf (§ 286 Abs. 3 BGB).
Mahnstufen: Gesetzlich ist keine Anzahl vorgeschrieben. Der Plan ist eine übliche Praxis; nach Verzugseintritt genügt eine Mahnung vor dem gerichtlichen Mahnverfahren.
Kosten: Verzugszinsen = Basiszins (1,52 %) + 5 Prozentpunkte (Verbraucher) bzw. + 9 (B2B). Im B2B-Fall zusätzlich 40 € Pauschale. Mahngebühren für die erste, verzugsbegründende Mahnung sind nicht erstattungsfähig; danach nur tatsächliche Kosten (ca. 1–3 €).
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Was berechnet der Wann ist dein Kunde im Verzug – und wann mahnst du??
Aus Rechnungsdatum und Zahlungsziel ergibt sich der Verzugsbeginn. Dazu ein realistischer Mahnplan bis zum gerichtlichen Mahnbescheid, inklusive Zinsen.
Wie aktuell ist die Berechnung?
Der angegebene fachliche Stand lautet: Rechtsstand 2026 · §§ 286, 288 BGB. Ändern sich gesetzliche Werte oder Rechenregeln, kann das Ergebnis abweichen.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Das Ergebnis dient als nachvollziehbare Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung oder verbindliche Auskunft einer zuständigen Stelle.
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