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Business · Dienstreise

Reisekosten abrechnen: Pauschalen, Kilometer, Hotel

Für Dienstreisen im Inland: Verpflegungsmehraufwand nach Abwesenheit, Kürzung für gestellte Mahlzeiten, Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw und Übernachtung.

Rechtsstand 2026 · § 9 Abs. 4a EStG

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Reise

Erstattungsfähig gesamt

547,60 €

Verpflegungspauschalen84,00 €
Kürzung Mahlzeiten− 22,40 €
Verpflegung netto61,60 €
Fahrtkosten (0,30 €/km)126,00 €
Übernachtung360,00 €
Sonstiges0,00 €

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So wird gerechnet

Verpflegung: 28 € pro vollem Kalendertag, 14 € für An- und Abreisetag bei Übernachtung sowie für eintägige Reisen über 8 Stunden.

Kürzung: Gestellte Mahlzeiten mindern die Pauschale – Frühstück um 20 % (5,60 €), Mittag- und Abendessen um je 40 % (11,20 €) der vollen Tagespauschale. Nicht unter 0 € pro Tag.

Fahrt: Mit dem eigenen Pkw 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Motorrad 0,20 €). Die höhere Entfernungspauschale gilt nur für den Arbeitsweg, nicht für Dienstreisen.

Auslandsreisen haben länderspezifische Pauschalen (BMF-Schreiben) und sind hier nicht abgedeckt.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Was berechnet der Reisekosten abrechnen: Pauschalen, Kilometer, Hotel?

Für Dienstreisen im Inland: Verpflegungsmehraufwand nach Abwesenheit, Kürzung für gestellte Mahlzeiten, Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw und Übernachtung.

Wie aktuell ist die Berechnung?

Der angegebene fachliche Stand lautet: Rechtsstand 2026 · § 9 Abs. 4a EStG. Ändern sich gesetzliche Werte oder Rechenregeln, kann das Ergebnis abweichen.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Das Ergebnis dient als nachvollziehbare Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung oder verbindliche Auskunft einer zuständigen Stelle.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Deine Eingaben und die Berechnung bleiben auf deinem Gerät und werden nicht an unseren Server übertragen.