Kleinunternehmer · 4 Min · Stand 29.9.2026

Als Kleinunternehmer anmelden: Schritt für Schritt

Die Kleinunternehmerregelung wählst du nicht separat – du kreuzt sie bei der steuerlichen Erfassung an.

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1. Gewerbe oder freien Beruf klären

Gewerbetreibende melden sich beim Gewerbeamt an; Angehörige eines freien Berufs direkt beim Finanzamt. Bei Design, Text oder Beratung hängt die Einordnung von Ausbildung und konkreter Tätigkeit ab – diese Berufe sind nicht automatisch freiberuflich.

2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Den Fragebogen reichst du innerhalb eines Monats nach Start über ELSTER ein. Dort gibst du den voraussichtlichen Umsatz an und wählst die Kleinunternehmerregelung.

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3. Umsatz realistisch schätzen

Die Schätzung für das erste Jahr darf 25.000 € nicht überschreiten. Beginnst du im Laufe des Jahres, wird nicht hochgerechnet – es zählt der tatsächliche Umsatz.

4. Nach der Anmeldung

  • Steuernummer auf Rechnungen verwenden
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen
  • Jährlich Einkommensteuererklärung abgeben
  • Grenzen im Blick behalten

Häufige Fragen

Brauche ich eine USt-IdNr.?

Für viele Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland brauchst du eine USt-IdNr.; du kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Für die EU-Kleinunternehmerregelung wird dagegen eine besondere Kleinunternehmer-Identifikationsnummer vergeben.

Kann ich die Regelung später abwählen?

Ja, der Verzicht bindet dich dann aber fünf Jahre an die Regelbesteuerung.

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