Kleinunternehmer · 5 Min · Stand 29.9.2026
Kleinunternehmer und Kunden im EU-Ausland
Auch mit Kleinunternehmerregelung kannst du ins EU-Ausland verkaufen. Ein paar Pflichten kommen hinzu.
Anzeige
Dienstleistungen an Unternehmen
Bei den meisten Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland schuldet der Kunde die Umsatzsteuer in seinem Land (Reverse Charge). Du brauchst dafür eine USt-IdNr. und solltest die des Kunden prüfen.
Zusammenfassende Meldung
Solche Leistungen musst du dem Bundeszentralamt für Steuern melden – auch als Kleinunternehmer.
Anzeige
Privatkunden in der EU
Bei Leistungen an Privatkunden gilt meist deutsches Recht; du rechnest wie gewohnt ohne Umsatzsteuer ab. Ausnahmen gibt es etwa bei elektronischen Dienstleistungen.
Neu seit 2025: EU-Kleinunternehmerregelung
Deutsche Kleinunternehmer können die Befreiung auch in anderen EU-Staaten nutzen, wenn ihr EU-weiter Umsatz 100.000 € nicht übersteigt und sie am besonderen Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern teilnehmen.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich die USt-IdNr. eines Kunden?
Über die Bestätigungsabfrage des Bundeszentralamts für Steuern oder das VIES-System der EU.
Was steht auf der Rechnung?
Neben dem § 19-Hinweis bei Reverse Charge auch „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und beide USt-IdNrn.
Selbst nachrechnen
Weiterlesen
- Kleinunternehmergrenze überschritten – was jetzt?
- Rechnung als Kleinunternehmer: Muster und Hinweis
- Als Kleinunternehmer anmelden: Schritt für Schritt
- Alle Artikel
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Anzeige