Kleinunternehmer · 5 Min · Stand 29.9.2026

Kleinunternehmer und Kunden im EU-Ausland

Auch mit Kleinunternehmerregelung kannst du ins EU-Ausland verkaufen. Ein paar Pflichten kommen hinzu.

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Dienstleistungen an Unternehmen

Bei den meisten Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland schuldet der Kunde die Umsatzsteuer in seinem Land (Reverse Charge). Du brauchst dafür eine USt-IdNr. und solltest die des Kunden prüfen.

Zusammenfassende Meldung

Solche Leistungen musst du dem Bundeszentralamt für Steuern melden – auch als Kleinunternehmer.

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Privatkunden in der EU

Bei Leistungen an Privatkunden gilt meist deutsches Recht; du rechnest wie gewohnt ohne Umsatzsteuer ab. Ausnahmen gibt es etwa bei elektronischen Dienstleistungen.

Neu seit 2025: EU-Kleinunternehmerregelung

Deutsche Kleinunternehmer können die Befreiung auch in anderen EU-Staaten nutzen, wenn ihr EU-weiter Umsatz 100.000 € nicht übersteigt und sie am besonderen Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern teilnehmen.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich die USt-IdNr. eines Kunden?

Über die Bestätigungsabfrage des Bundeszentralamts für Steuern oder das VIES-System der EU.

Was steht auf der Rechnung?

Neben dem § 19-Hinweis bei Reverse Charge auch „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und beide USt-IdNrn.

Selbst nachrechnen

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