Kleinunternehmer · 4 Min · Stand 29.9.2026

Kleinunternehmergrenze überschritten – was jetzt?

Seit 2025 wirkt das Überschreiten der 100.000-€-Grenze sofort. Wer das übersieht, schreibt schnell falsche Rechnungen.

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Die zwei Grenzen

  • Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €
  • Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €

Vorjahr über 25.000 €

Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 €, bist du ab dem 1. Januar regelbesteuert.

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Laufendes Jahr über 100.000 €

Die Regelung entfällt ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Genau dieser Auftrag muss schon mit Umsatzsteuer abgerechnet werden.

Was du umstellen musst

  • Rechnungen mit Umsatzsteuer und Steuersatz ausstellen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen über ELSTER abgeben
  • Preise prüfen – bei Privatkunden wird es sonst 19 % teurer oder deine Marge sinkt
  • Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ab dem Wechsel geltend machen

Häufige Fragen

Zählt der Brutto- oder Nettoumsatz?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer – als Kleinunternehmer ist das der eingenommene Betrag.

Gilt im Gründungsjahr eine andere Grenze?

Ja, im ersten Jahr darf der Umsatz 25.000 € nicht überschreiten.

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