Kleinunternehmer · 4 Min · Stand 29.9.2026
Kleinunternehmergrenze überschritten – was jetzt?
Seit 2025 wirkt das Überschreiten der 100.000-€-Grenze sofort. Wer das übersieht, schreibt schnell falsche Rechnungen.
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Die zwei Grenzen
- Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €
Vorjahr über 25.000 €
Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 €, bist du ab dem 1. Januar regelbesteuert.
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Laufendes Jahr über 100.000 €
Die Regelung entfällt ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Genau dieser Auftrag muss schon mit Umsatzsteuer abgerechnet werden.
Was du umstellen musst
- Rechnungen mit Umsatzsteuer und Steuersatz ausstellen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen über ELSTER abgeben
- Preise prüfen – bei Privatkunden wird es sonst 19 % teurer oder deine Marge sinkt
- Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ab dem Wechsel geltend machen
Häufige Fragen
Zählt der Brutto- oder Nettoumsatz?
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer – als Kleinunternehmer ist das der eingenommene Betrag.
Gilt im Gründungsjahr eine andere Grenze?
Ja, im ersten Jahr darf der Umsatz 25.000 € nicht überschreiten.
Selbst nachrechnen
Weiterlesen
- Rechnung als Kleinunternehmer: Muster und Hinweis
- Als Kleinunternehmer anmelden: Schritt für Schritt
- Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung? Ein Rechenbeispiel
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Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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