Kleinunternehmer · 3 Min · Stand 29.9.2026
Rechnung als Kleinunternehmer: Muster und Hinweis
Auch ohne Umsatzsteuer gelten für Rechnungen feste Regeln. Der wichtigste Punkt ist ein einziger Satz.
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Pflichtangaben
- Name und Anschrift von dir und dem Kunden
- Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
- Leistung und Leistungszeitraum
- Rechnungsbetrag
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Der Pflichthinweis
Formulierung zum Beispiel: „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Seit 2025 muss der Hinweis die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer eindeutig bezeichnen (§ 34a UStDV).
Häufigster Fehler
Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG) – ohne dass dein Kunde sie abziehen darf. Korrigiere solche Rechnungen umgehend.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein. Du darfst weiterhin eine sonstige Rechnung, etwa auf Papier oder als PDF, ausstellen. E-Rechnungen empfangen können musst du aber.
Darf ich „netto“ auf die Rechnung schreiben?
Besser nicht – schreibe einfach „Rechnungsbetrag“, damit keine Verwechslung entsteht.
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Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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