Kleinunternehmer · 3 Min · Stand 29.9.2026

Rechnung als Kleinunternehmer: Muster und Hinweis

Auch ohne Umsatzsteuer gelten für Rechnungen feste Regeln. Der wichtigste Punkt ist ein einziger Satz.

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Pflichtangaben

  • Name und Anschrift von dir und dem Kunden
  • Steuernummer, USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
  • Leistung und Leistungszeitraum
  • Rechnungsbetrag

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Der Pflichthinweis

Formulierung zum Beispiel: „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“ Seit 2025 muss der Hinweis die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer eindeutig bezeichnen (§ 34a UStDV).

Häufigster Fehler

Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG) – ohne dass dein Kunde sie abziehen darf. Korrigiere solche Rechnungen umgehend.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Du darfst weiterhin eine sonstige Rechnung, etwa auf Papier oder als PDF, ausstellen. E-Rechnungen empfangen können musst du aber.

Darf ich „netto“ auf die Rechnung schreiben?

Besser nicht – schreibe einfach „Rechnungsbetrag“, damit keine Verwechslung entsteht.

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