Steuern · Ratgeber
Kleinunternehmerregelung: sinnvoll oder nicht?
Wer wenig Umsatz macht, kann auf das Ausweisen von Umsatzsteuer verzichten. Das spart Aufwand – ist aber nicht für alle die bessere Wahl.
Anzeige
Die Grenzen seit 2025
- Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € (netto)
- Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €
Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt. Im Gründungsjahr gilt die 25.000-€-Grenze für das laufende Jahr.
Vorteile
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Günstigere Preise für Privatkunden, die keine Vorsteuer abziehen können
- Weniger Buchhaltung
Nachteile
- Kein Vorsteuerabzug – bei hohen Anschaffungen (Technik, Fahrzeug) zahlst du die volle Umsatzsteuer
- Bei Geschäftskunden kein Preisvorteil, weil diese die Umsatzsteuer ohnehin zurückbekommen
- Verzicht auf die Regelung bindet dich fünf Jahre an die Regelbesteuerung
Faustregel
Überwiegend Privatkunden und geringe Investitionen: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich meist.
Überwiegend Geschäftskunden oder größere Anschaffungen geplant: Die Regelbesteuerung ist oft günstiger.
Pflichtangabe auf der Rechnung
Als Kleinunternehmer musst du auf den Rechnungen auf die Steuerbefreiung hinweisen, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Selbst prüfen
Ob du unter die Grenzen fällst, zeigt der Kleinunternehmer-Check. Eine passende Rechnung erstellst du mit der Rechnungsvorlage.
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.
Anzeige