Steuern · Ratgeber

Kleinunternehmerregelung: sinnvoll oder nicht?

Wer wenig Umsatz macht, kann auf das Ausweisen von Umsatzsteuer verzichten. Das spart Aufwand – ist aber nicht für alle die bessere Wahl.

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Die Grenzen seit 2025

  • Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € (netto)
  • Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €

Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung sofort ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt. Im Gründungsjahr gilt die 25.000-€-Grenze für das laufende Jahr.

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Günstigere Preise für Privatkunden, die keine Vorsteuer abziehen können
  • Weniger Buchhaltung

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug – bei hohen Anschaffungen (Technik, Fahrzeug) zahlst du die volle Umsatzsteuer
  • Bei Geschäftskunden kein Preisvorteil, weil diese die Umsatzsteuer ohnehin zurückbekommen
  • Verzicht auf die Regelung bindet dich fünf Jahre an die Regelbesteuerung

Faustregel

Überwiegend Privatkunden und geringe Investitionen: Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich meist.

Überwiegend Geschäftskunden oder größere Anschaffungen geplant: Die Regelbesteuerung ist oft günstiger.

Pflichtangabe auf der Rechnung

Als Kleinunternehmer musst du auf den Rechnungen auf die Steuerbefreiung hinweisen, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Selbst prüfen

Ob du unter die Grenzen fällst, zeigt der Kleinunternehmer-Check. Eine passende Rechnung erstellst du mit der Rechnungsvorlage.

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

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