Verbraucher · Checkliste
Wohnung kündigen: alle Fristen im Blick
Als Mieterin oder Mieter kannst du einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Grund kündigen. Entscheidend sind Frist, Form und Zugang.
Die Frist: drei Monate
Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate – unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst. Längere Fristen zulasten des Mieters sind in Formularverträgen unwirksam.
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ankommen, damit dieser Monat mitzählt. Samstage zählen dabei nach Rechtsprechung des BGH nicht als Werktag.
Beispiel: Kündigung geht bis 3. Werktag im Oktober zu → Mietende 31. Dezember.
Ausnahmen
- Kündigungsverzicht im Vertrag: höchstens vier Jahre ab Vertragsschluss zulässig.
- Befristeter Mietvertrag mit gültigem Befristungsgrund: ordentliche Kündigung nicht möglich.
- Staffelmiete: Kündigungsausschluss höchstens vier Jahre.
- Außerordentliche Kündigung, z. B. nach Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder bei erheblichen Mängeln.
Form und Zugang
- Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift – E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 568 BGB).
- Alle Mieter, die im Vertrag stehen, müssen unterschreiben.
- Zugang nachweisbar machen: Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Zeugen.
Checkliste bis zum Auszug
- Kündigung verschicken, Zugangsnachweis aufbewahren
- Schönheitsreparaturen im Vertrag prüfen – viele Klauseln sind unwirksam
- Übergabetermin vereinbaren, Protokoll mit Zählerständen und Fotos
- Alle Schlüssel zurückgeben und quittieren lassen
- Neue Adresse für Nebenkostenabrechnung und Kaution mitteilen
- Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und Nachsendeauftrag regeln
Kaution zurück
Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Prüfzeit behalten, meist drei bis sechs Monate. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung kann er einen Teil länger einbehalten.
Passende Werkzeuge
Das genaue Mietende berechnet der Kündigungsfrist-Rechner. Für die Planung hilft die Umzugs-Checkliste, für die Rückzahlung der Kautions-Rechner.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft ein Mieterverein.