Honorare · 5 Min · Stand 29.9.2026
Rechnung als Freelancer: Alle Pflichtangaben
Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht ziehen – und die Zahlung verzögert sich.
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Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
- Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung
- Leistungszeitpunkt oder -zeitraum
- Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag – oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Kleinbetragsrechnung
Bis 250 € brutto genügen vereinfachte Angaben: dein Name und Anschrift, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.
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E-Rechnung im B2B-Geschäft
Seit 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: ab 2027 greift die Pflicht grundsätzlich für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 auch für die übrigen Unternehmen. Kleinunternehmer dürfen Rechnungen weiterhin als sonstige Rechnung, etwa auf Papier oder als PDF, ausstellen; für eine E-Rechnung benötigen sie die Zustimmung des Empfängers.
Zahlungsziel
Ohne abweichende Vereinbarung gerät ein Unternehmenskunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Ein klares Zahlungsdatum vermeidet Missverständnisse.
Häufige Fragen
Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?
Sie muss einmalig und fortlaufend sein. Mehrere Nummernkreise sind erlaubt.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Seit 2025 in der Regel acht Jahre.
Selbst nachrechnen
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Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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