Honorare · 5 Min · Stand 29.9.2026

Scheinselbstständigkeit: Woran du das Risiko erkennst

Arbeitest du wie ein Angestellter, bist du vielleicht keiner Selbstständige. Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber – aber nicht nur.

Anzeige

Typische Anzeichen

  • Feste Arbeitszeiten und Weisungen zu Ort und Ablauf
  • Eingliederung ins Team, eigene Firmen-E-Mail, Schichtplan
  • Keine eigenen Betriebsmittel und kein unternehmerisches Risiko
  • Überwiegend ein Auftraggeber über lange Zeit

Entscheidend ist die Gesamtschau

Die Deutsche Rentenversicherung bewertet das tatsächliche Arbeiten, nicht den Vertragstext. Ein einzelnes Merkmal entscheidet nicht allein.

Anzeige

Statusfeststellungsverfahren

Mit dem Antrag bei der Clearingstelle der DRV (§ 7a SGB IV) erhältst du Rechtssicherheit. Er lohnt sich vor allem bei langen Einsätzen mit einem Kunden.

Rentenpflicht trotz Selbstständigkeit

Wer im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber arbeitet und keine Angestellten hat, kann als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Nr. 9 SGB VI).

Häufige Fragen

Wer zahlt bei festgestellter Scheinselbstständigkeit?

Der Auftraggeber schuldet die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend regelmäßig für bis zu vier Jahre. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen kann die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen (§ 25 SGB IV).

Schützt ein zweiter Kunde sicher?

Nein, es kommt auf das Gesamtbild jeder einzelnen Tätigkeit an.

Selbst nachrechnen

Weiterlesen

Anzeige