Kündigung · 5 Min · Stand 29.9.2026

Fristlose Kündigung: Wann sie wirksam ist

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Dafür sind die Hürden hoch – für beide Seiten.

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Es braucht einen wichtigen Grund

§ 626 BGB verlangt Tatsachen, die eine Fortsetzung bis zum Ende der normalen Frist unzumutbar machen. Beispiele: Diebstahl, schwere Beleidigung, Arbeitszeitbetrug – oder auf Arbeitnehmerseite dauerhaft ausbleibender Lohn.

Meist erst eine Abmahnung

Bei steuerbarem Verhalten ist in der Regel zuerst eine Abmahnung nötig. Nur bei besonders schweren Verstößen darf sie entfallen.

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Zwei Wochen ab Kenntnis

Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Kündigende von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat. Danach ist nur noch eine ordentliche Kündigung möglich.

Folgen

  • Hast du die Kündigung durch arbeitsvertragswidriges Verhalten verursacht, kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintreten.
  • Gegen die Kündigung kannst du binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
  • Oft wird hilfsweise ordentlich gekündigt – prüfe beide Termine.

Häufige Fragen

Kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Ja, bei einem wichtigen Grund, etwa wenn der Lohn wiederholt nicht gezahlt wird. Meist ist vorher eine Abmahnung des Arbeitgebers nötig.

Muss der Grund im Kündigungsschreiben stehen?

Nein, aber auf Verlangen muss er unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden (§ 626 Abs. 2 BGB).

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