Kündigung · 4 Min · Stand 29.9.2026
Kündigung in der Probezeit: Fristen, Form und Rechte
In der Probezeit können beide Seiten besonders schnell auseinandergehen. Ganz ohne Regeln geht es trotzdem nicht.
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Zwei Wochen, jeder Tag möglich
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Sie läuft nicht zum Monatsende, sondern zu jedem beliebigen Tag.
Ein Grund ist nicht nötig
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und nur, wenn auch die betriebliche Mindestgröße erreicht ist. Unwirksam kann eine Kündigung trotzdem sein, wenn sie diskriminierend ist oder besonderer Kündigungsschutz besteht – etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit oder für bestimmte Betriebsratsmitglieder.
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Letzter Tag der Probezeit
Es kommt auf den Zugang der Kündigung an. Geht sie am letzten Tag der Probezeit zu, gilt noch die kurze Frist – auch wenn das Arbeitsverhältnis erst danach endet.
Deine Ansprüche
- Anteiliger Urlaub: ein Zwölftel pro vollem Monat, wenn du vor Erfüllung der Wartezeit gehst.
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
- Arbeitsuchend melden: spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Gilt die Probezeit automatisch?
Nein, sie muss vereinbart sein. Ohne Vereinbarung gilt die Grundfrist von vier Wochen.
Muss die Kündigung in der Probezeit schriftlich sein?
Ja, auch hier ist die Schriftform nach § 623 BGB Pflicht.
Selbst nachrechnen
Weiterlesen
- Kündigungsfrist als Arbeitnehmer: So lange musst du bleiben
- Fristlose Kündigung: Wann sie wirksam ist
- Kündigungsschutzklage: Die Drei-Wochen-Frist
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Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
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